Neues zur Corona Quarantäne

Corona-Quarantänebescheide werden ab 08. August nicht mehr automatisch zugestellt. Wer eine Quarantänebescheinigung benötigt, kann diese über das Serviceportal für den Landkreis Harburg erstellen lassen und herunterladen.
Die Stabsstelle Pandemie des Landkreises Harburg folgt den Regelungen der Niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung und stellt ab Montag, 08. August 2022, Quarantänebescheide nicht mehr automatisch den Personen zu, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus per PCR-Test festgestellt worden ist. Wer zusätzlich zum positiven PCR-Befund aus dem Labor eine Quarantänebescheinigung benötigt (zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber), kann diese über das Serviceportal für den Landkreis Harburg erstellen lassen und herunterladen.
Die Stabsstelle Pandemie muss wie bisher nicht über positive Testergebnisse informiert werden. Sie erhält alle positiven Befunde von den Laboren übermittelt. Es gilt weiterhin, dass positiv getestete Personen auch ohne schriftlichen Bescheid zur häuslichen Isolation verpflichtet sind und sich für fünf Tage in Quarantäne begeben müssen. Die Quarantänepflicht endet 5 Tage nach Durchführung des PCR-Tests sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Darüber hinaus wird empfohlen, die Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden. Personen mit Krankheitssymptomen sollten mit ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen, der dann, und auch nach Ablauf der fünftägigen Quarantäne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Eine Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen gibt es nicht. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird ihnen jedoch dringend empfohlen, sich für fünf Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.
Nach einer Registrierung unter https://portal.landkreis-harburg.de/ kann der Antrag auf eine Quarantänebescheinigung bequem online ausgefüllt werden. Die Antragsstellenden erhalten eine kurze, automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit folgt anschließend einer weitere E-Mail: Die Quarantänebescheinigung steht im persönlichen Postkorb des Serviceportals zur Verfügung und kann von dort aus herunterladen und ausgedruckt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die keinen technischen Zugang oder keine Möglichkeit zur Online-Antragsstellung haben, aber dennoch eine Quarantänebescheinigung wünschen oder benötigen, wenden sich bitte direkt an die Stabsstelle Pandemie der Kreisverwaltung (Telefon: 0 41 71 / 69 33 72).
Informationen darüber, wie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten müssen, was bei Symptomen zu tun ist, wie lange die Quarantäne dauert, wie Sie falls nötig Ihren Quarantäne- und ihren Genesenenbescheid erhalten, finden Sie kompakt unter www.landkreis-harburg.de/infektion.