SPD fordert schnellen Planungsstart zur Verbesserung der Verkehrssituation rund um die BAB Anschlussstelle A39 in Maschen, die ALDI-Ansiedlung in Stelle und Lärmschutzmaßnahmen.
Im Wege- und Verkehrsausschuss soll die Verwaltung dazu eine Reihe von Fragen beantworten.


Antrag auf Aufnahme des nachfolgenden TOP für die Sitzungen des

  • Wege- und Verkehrsausschusses am 27.05.2021
  • Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 22.06.2021
    (im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan)
  • Veraltungsausschusses am 13.07.2021 und
  • Gemeinderat am 15.07.2021

Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Verkehrsabläufe AS Maschen - A 39, Seevetal

  1. Sachstandsbericht zur weiteren Planung und Umsetzung
  2. Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen (Muss auf Grundlage des Sachstandsberichtes in der Sitzung formuliert werden.)

Sehr geehrte Frau Oertzen,
sehr geehrte Frau Meyer-Bai,
sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,

die finale „Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Verkehrsabläufe AS Maschen - A 39, Seevetal“ liegt nun endlich seit Ende 2020 vor.
Am 22.12./23.12.2020 wurde auf Basis der Studie von allen Beteiligten (NLStBV- Geschäftsbereich Verden, dem LK Harburg, den Gemeinden Stelle und Seevetal) eine schriftliche „Vereinbarung über die Planung und den Umbau des Knotenpunktes Maschen im Bereich der AS Seevetal-Maschen“ getroffen. Die dort vereinbarten Verpflichtungen binden auch die Autobahn GmbH als Rechtsnachfolgerin ab 2021. Die geschlossene Vereinbarung versteht sich als erster Baustein für eine von allen Beteiligten beabsichtigte Gesamtlösung.
Herrn Losert von PGT hat die Studie dem Rat erstmalig in der Wege- und Verkehrsausschusssitzung am 22.03.2021 vorgestellt. Den Ortsrat Maschen/Horst/Hörsten habe ich als Ortsbürgermeisterin auf Basis des Vortrages von Herrn Losert am 29.04.2021 informiert.

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Wege- und Verkehrsausschusssitzung am 22.03.2021 betont, dass nun die planerische Basis für eine Umsetzung geschaffen werden muss. Zusätzlich muss das Planrecht eingehalten werden. Es müssen zwei Planverfahren durchgeführt werden, was Jahre dauern wird.
Vor diesem Hintergrund, der begonnenen Gewerbeerweiterung von REWE und der Neuansiedlung von ALDI in der Nachbargemeinde Stelle sowie der dringend erforderlichen Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Seevetal, muss aus Sicht der SPD zügig mit den Planungsarbeiten begonnen werden.

Bitte stellen sie im Sachstandsbericht insbesondere dar:

  1. Wie (rechtlich) bindend ist die Machbarkeitsstudie für die beteiligten Straßenbaulastträger
  2. Sind grundsätzlich auch noch ganz andere Lösungen möglich? Z.B. eine neue BAB-Anschlussstelle auf dem Gemeindegebiet von Stelle? Wenn nein, weshalb nicht?
  3. Was haben der LK Harburg und die Gemeinde Stelle konkret zur Machbarkeitsstudie beschlossen?
  4. Welchen Genehmigungstand hat das ALDI-Bauvorhaben in Stelle? Wann ist mit einem Baubeginn für welchen Zeitraum zu rechnen?
  5. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, REWE und ALDI an den Kosten für die Straßenbaumaßnahmen zu beteiligen?

    Die Lärmsituation in Seevetal ist jetzt schon als sehr kritisch zu bewerten. Fehlende Rechtsgrundlagen und demzufolge mangelnde Durchsetzungsmöglichkeiten erschweren den Umgang mit den Lärmauswirkungen und geben der Gemeinde wenige Handlungsspielräume.
    Dennoch müssen die Straßenbaulastträger aufgefordert werden, sich den örtlichen Problemen zu widmen und hierfür Vorschläge zu erarbeiten.
  6. Wie sollen die Bauverkehre für den REWE-Erweiterungsbau und ALDI-Neubau so gelenkt werden, dass die Lärmbelastungen der Maschener-/Seevetaler-Anwohner sich nicht noch weiter verschärfen und es aufgrund der Verkehrsmengen schon jetzt zu einem Verkehrskollaps auf der K86 an der AS Maschen - A 39 und den Verbindungsstraßen gibt?
  7. Gibt es einen Zusammenhang zwischen den geplanten Kanalbaumaßnahmen (neue Abwasserleitung) des LK Harburg auf der K86 zwischen Maschen und Stelle ab Juni bis September mit den Gewerbebaumaßnahmen in Stelle? Wenn ja, welchen?
  8. Fällt der Baubeginn des ALDI-Zentrallagers möglichweise in die Bauphase der o.a. Abwasserleitung?
  9. Welche Lärmschutzmaßnahmen müssen der Straßenbaulastträger im Rahmen des Neu- und Ausbaus der AS auf der A39 gem. Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verkehrslärmschutzverordnung durchführen? Oder gilt die geplante Baumaßnahmen nicht als Neu- oder Ausbau und es kommen (nur) Lärmsanierungsmaßnahmen in Frage?
  10. Wie können die wachsenden Lärmimmissionen in Maschen, weiträumig um die AS der A 39 in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Tumuschat-Bruhn
Ortsbürgermeisterin Maschen / Horst / Hörsten