Angesichts gestiegener Inzidenz und Hospitalisierung über dem Schwellenwert erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung

Angesichts der Corona-Inzidenz und der Hospitalisierungszahlen über dem Schwellenwert gilt ab Mittwoch, 1. Dezember, die sogenannte Warnstufe 2 und damit die 2-G-Plus-Regel im Landkreis Harburg. Bestimmte Bereiche sind damit nur für Personen zugänglich, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen können. Das hat der Landkreis Harburg am Dienstag in einer Allgemeinverfügung festgestellt und folgt damit den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der 2-G-Plus-Regel ausgenommen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt im Landkreis seit mehr als fünf Werktagen über 100, zudem liegt die landesweite Hospitalisierungsinzidenz, die die Neuaufnahmen von COVID-Patientinnen und -Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage abbildet, seit mehr als 5 Werktagen über dem Grenzwert von 6. Mit der Allgemeinverfügung werden die Beschränkungen und Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen sind.

Die 2-G-Plus-Regel gilt unter anderem für:

  • Veranstaltungen und Zusammenkünfte, aber auch private Feiern von mehr als 15 Personen in geschlossenen Räumen,
  • den gesamten Innenbereich der Gastronomie, für den Außenbereich wird die 2-G-Regel in Kraft gesetzt, dort dürfen damit nur Genesene und Geimpft bewirtet werden, die aber keinen zusätzlichen Test benötigen,
  • bei der Beherbergung in Hotel und Pensionen etc. muss ein Test bei Anreise und weitere Tests zweimal wöchentlich vorgelegt werden,
  • körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage im Innenbereich, im Außenbereich gilt hier 2G,
  • Kinos, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2G,
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen sowie generell in Duschen/Umkleiden, im Außenbereich gilt 2 G; die Regelungen umfassen auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Saunen,
  • Weihnachtsmärkte im Innen- und Außenbereich bei Bewirtung oder Nutzung von Fahrgeschäften,
  • Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2G,
  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen im Innenbereich, im Außenbereich gilt 2 G,
  • Veranstaltungen mit mehr als 5000 Personen im Innenbereich, unter freiem Himmel gilt 2 G, die Tickets müssen personalisiert sein.
  • In allen Bereichen mit 2-G-plus-Regelung mit Maskenpflicht ist nur eine FFP2-Maske zulässig.

Als Testnachweis ist ein negativer PCR-Test, der 48 Stunden lang gültig ist, ein negativer PoC-Test (Schnelltest) mit 24-stündiger Gültigkeit („Bürgertest“) zulässig. Möglich ist auch ein Schnelltest unter Aufsicht vor Ort. Eine Übersicht über die Test-Möglichkeiten im Landkreis Harburg findet sich unter www.schnelltest.landkreis-harburg.de. Eine Übersicht über die gültigen Regeln steht unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln .

Die zentrale Corona-Hotline des Landes, die Fragen zur Corona-Verordnung beantwortet, ist montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr über Telefon 0511 - 120 6000 zu erreichen.

Corona Warnstufe 2