Maskenpflicht auf den Wochenmärkten im Landkreis Harburg sowie in Buchholz am Bahnhof und an den Bushaltestellen Adolfstraße und Lindenstraße.

Angesichts der aktuellen Corona-Situation und der steigenden Inzidenz erlässt der Landkreis Harburg eine Maskenpflicht für den Bereich der Wochenmärkte sowie für den Buchholzer Bahnhof und die Bushaltestellen Adolfstraße und Lindenstraße in Buchholz. Denn dabei handelt es sich um Bereiche, in denen sich Menschen auf engem Raum oder längere Zeit aufhalten.

Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die am Sonnabend in Kraft tritt und zunächst bis zum 31. Januar 2022 befristet ist. Damit ergreift der Landkreis weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, wie das bei einer Inzidenz von über 200 in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehen ist.

Der Landkreis setzt daher fest, dass jede Person im Bereich der im Landkreis Harburg abgehaltenen Wochenmärkte eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Der Bereich der Wochenmärkte, für den diese Verpflichtung gilt, umfasst sämtliche Verkehrsflächen, Fußgängerzonen und Plätze, auf denen die Marktstände aufgestellt sind. Der Bereich beginnt fünf Meter vor dem ersten Wochenmarktstand und endet fünf Meter nach dem letzten Wochenmarktstand. Dem Verkaufspersonal der Wochenmarktbeschicker ist es gestattet, die Mund-Nasen-Bedeckung in der Zeit, in der keine Kunden bedient werden, abzunehmen, sofern das Personal untereinander die Abstandsvorschriften einhalten kann.

Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt außerdem in Buchholz für den Bahnhof und die Bushaltestellen Adolfstraße und Lindenstraße. Zur Gesamtanlage des Bahnhofes gehören dabei auch der vorgelagerte Bustreff und die Fahrradabstellanlagen sowie der Bahnhofstunnel.

Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sowie für Kinder unter sechs Jahren. Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete, textile oder textilähnliche Barriere verwenden, die eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert.

Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona. Die derzeit gültigen Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln .