„Endlich Klarheit. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde nach intensiver Diskussion eine praktikable Lösung zum Heizungstausch entwickelt. Jetzt weiß jeder, wohin die Reise zu besserem Klimaschutz geht. Weiterhin gilt: Niemand wird überfordert und alleine gelassen."

In der letzten Woche wurde das so genannte "Heizungsgesetz" im Bundestag verabschiedet. Es tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die enthaltenen Vorschriften zum Anteil erneuerbarer Energien gelten zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Svenja Stadler begrüßt, dass mit dem Gebäude-Energie-Gesetz heißt endlich Klarheit herrscht:

"Das Gesetz zeigt konkret, wie wir das abstrakte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich in den nächsten Jahren umsetzen können. Zentral dabei sind der Umstieg auf erneuerbare Energien und eine verbbesserte Energieeffizienz. Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sorgt für Planungssicherheit für alle."

Für bestehende Wohnungen gilt das Gesetz erst, wenn die Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat. Gemeinden und Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern haben dazu bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Stadler betont: "Erfolgreicher Klimaschutz geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie. Deshalb wird mit diesem Gesetz klar: niemand muss frieren, niemand wird alleine gelassen und niemand wird finanziell überfordert. Wichtig ist die Aufklärung darüber, wie der Heizungstauch funktioniert: Funktionierende Heizungen können grundsätzlich weiter betrieben werden und wenn möglich repariert werden. Spätestens zum 31. Dezember 2044 wird der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen enden."

Stadler unterstreicht die sozialdemokratische Handschrift in Bezug auf die ausgeweiteten Anwendungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien, die sozial gerechte Förderung und den verstärkten Mieterschutz: „Mit den Änderungen haben wir die Ermöglichung der Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert. Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Besondere Härtefälle können darüber hinaus berücksichtigt werden. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet.“