Mit Landratskandidat Michael Cramm geht es in die Stichwahl. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, für Sie zusammengefaßt.

  • Für die Stichwahl gibt es kein gesondertes Anschreiben.
  • Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
  • Die Wahlbenachrichtigung für die Landratswahl gilt auch für die Stichwahl.
  • Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, geht mit seinem/ihrem Personalausweis wählen.

Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch und unterstützen Sie

Michael Cramm


Muster Stimmzettel

Hier die ausführlichen Informationen des Landkreises Harburg vom 12.10.2022:

Am Sonntag, 23. Oktober, entscheidet sich, wer künftig Landrat des Landkreises Harburg ist. Da bei der Wahl zum Landrat am vergangenen Sonntag keiner der drei Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hat, findet eine Stichwahl zwischen dem amtierenden Landrat Rainer Rempe (CDU, erster Wahlgang 47,7 Prozent) und dem pensionierten Polizeihauptkommissar Michael Cramm (SPD, erster Wahlgang 40,9 Prozent), als den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, statt. Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass diese Stichwahl „am zweiten Sonntag nach dem Tag der Direktwahl“ stattfindet.

Wählerinnen und Wähler können für die Stichwahl ab sofort auch Briefwahl bei ihrer Wohnortkommune online bzw. postalisch beantragen. Die Stimmzettel werden dann ab Freitag, 14. Oktober, zugeschickt. Sie liegen außerdem ab Freitag, 14. Oktober, bei den Städten und Gemeinden aus und können dort gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises direkt abgeholt oder auch gleich vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden, also direkt vor Ort gewählt werden.

Wichtig zu wissen: Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, müssen auf ihre Stimmabgabe aber nicht verzichten. Gewählt werden kann auch ohne Wahlbenachrichtigung – die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal genügt. Wer nicht weiß, in welchem Wahllokal er seine Stimme abzugeben hat, kann dies bei seiner Gemeinde erfragen.

Wer ist wahlberechtigt?
Bei der Landratswahl am 23. Oktober sind 214.127 Personen im Landkreis Harburg wahlberechtigt. Teilnehmen darf:
– wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hat,
– am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist,
– seit mindestens drei Monaten im Landkreis Harburg seinen Wohnsitz hat,
– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
– in das Wählerverzeichnis der Wohnortgemeinde bzw. -samtgemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt – zum Beispiel erst nach dem 9. Oktober das 16. Lebensjahr vollendet haben oder zugezogen sind und seit drei Monaten im Landkreis wohnen – werden automatisch in das Wählerverzeichnis nachgetragen. Sie erhalten noch eine Wahlbenachrichtigung.

Wann wird gewählt?
Die Wahllokale sind am Sonntag, 23. Oktober, von 8 bis 18 Uhr im gesamten Landkreis geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahlraum man wählen kann. Alternativ kann Briefwahl beantragt werden.

Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl des Landrates liegen ab Freitag, 14. Oktober, in den Rathäusern der Städte oder Gemeinden vor und können dort gegen Vorlage des Personalausweises bzw. der Wahlbenachrichtigung abhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung abgeholt oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 21. Oktober, 13 Uhr, beantragt werden, in Ausnahmefällen wie bei einer Erkrankung ist das noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Stadt bzw. Gemeinde möglich. Bitte achten Sie hierzu auch auf die Informationen und Öffnungszeiten Ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde.

Bereits für die erste Direktwahl am 9. Oktober konnten die Briefwahlunterlagen auch bereits für eine mögliche Stichwahl beantragt werden. Wer das gemacht hat, erhält die Unterlagen automatisch zugeschickt.

Beachten sollte man bei der Briefwahl, die Briefe rechtzeitig in die Post zu geben. Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Oktober 2022 um 18 Uhr bei der Stadt bzw. Gemeinde eingegangen sein. Dazu Jens Gardewischke, stellvertretender Kreiswahlleiter: „Um sicherzustellen, dass die Wahlbriefe die Gemeinde rechtzeitig erreichen und die Stimmen noch mit ausgezählt werden können, sollten die Briefwahlunterlagen möglichst direkt bei der Gemeinde abgegeben werden. Wer die Möglichkeit hat, seine Briefwahlunterlagen im Rathaus abzuholen, sollte die Möglichkeit nutzen, direkt vor Ort zu wählen und die Unterlagen dann gleich abzugeben.“

Wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einem der beiden Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben kann. Landrat wird, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.

Ergebnisse im Internet:
Am Wahlsonntag werden nach Schließung der Wahllokale die jeweils aktuellen Zwischenergebnisse auf der Wahlhomepage des Landkreises https://wahlen.landkreis-harburg.de laufend veröffentlicht. Über www.landkreisharburg.de ist während des Wahlwochenendes über eine sogenannte Vorschaltseite die Homepage des Landkreises Harburg (Landkreis-Portal) und die Wahlhomepage aufrufbar. Erste Ergebnisse aus den Wahllokalen werden ab 18.30 Uhr erwartet und veröffentlicht.

Wer die Wahlentscheidung live mitverfolgen und sich aus erster Hand informieren möchte, ist am Sonntag ab 17.30 Uhr ins Kreishaus in Winsen (Gebäude B, Foyer und Raum B013) eingeladen. Im Sitzungssaal werden ab 18 Uhr nach Schließung der Wahllokale die aktuellen Zwischenergebnisse aus dem Landkreis präsentiert.

Das endgültige amtliche Endergebnis stellt der Kreiswahlausschuss dann in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober, fest.