Egal ob Sie Arbeitnehmer*in, Selbstständig, Arbeitslos, Rentner*in oder im Studium / Ausbildung sind, hier können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, welche Entlastungen es für Sie gibt ❗

Schauen Sie doch gleich mal nach. Hier gehts es zu unserem

ENTLASTUNGSBOT


Haben Sie zum Beispiel schon mitbekommen, dass es jetzt auch Entlastungen für Verbraucher*innen von Brennstoffen wie Öl, Pellets und Flüssiggas gibt? Damit schaffen wir für noch mehr Menschen Entlastungen und zeigen ein weiteres Mal, dass wir niemanden alleine lassen - egal, wie er oder sie heizt.

Die SPD-geführte Bundesregierung hat in diesem Jahr enorme Entlastungspakete und Rettungsschirme auf die Beine gestellt, um schnell zu helfen. Das steckt beispielsweise drin

  • Energiepreisbremse für den Basisverbrauch. Wir wenden 200 Milliarden Euro dafür auf, damit Strom, Gas und Wärme bezahlbar bleiben. Für Familien genauso wie für die Bäckerei um die Ecke oder die Glasmanufaktur.
  • 300 Euro Energiepreispauschale für
    Rentner*innen sowie 200 Euro für Studierende und Fachschüler*innen. Mit
    dem Septembergehalt haben alle Arbeitnehmer*innen bereits 300 Euro
    ausgezahlt bekommen.
  • Einkommensteuerentlastung und Abgabenentlastung quer durch alle Einkommensgruppen.
  • Wohngeldreform: Ab 1.1. haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Dabei werden in Zukunft auch Heizkosten berücksichtigt. Die durchschnittliche Auszahlung steigt von 180 Euro auf 370 Euro. Zudem gibt es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss.
  • Wir verbessern den Schutz für alle, die zur Miete wohnen und ihre Betriebskosten nicht sofort zahlen können - und sagen Strom- und Gassperren den Kampf an.
  • Der Bund investiert jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro für das neue Deutschlandticket, mit dem wir bundesweit günstig und nachhaltig mobil sein können.
  • Bessere und schnellere Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die energieintensiv produzieren.
  • Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV mit mehr Respekt, mehr Qualifikation und höheren Regelsätzen.
  • Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber zusätzliche Zahlungen vereinbaren, sind diese bis 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.