Für die Landtagswahl am 9. Oktober sucht der Landkreis Harburg etwa 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die beim Auszählen der Briefwahlstimmen helfen. Sie können sich ab sofort melden.

Bereits bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr engagierten sich zahlreiche Frauen und Männer als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Wahl konnte dadurch reibungslos stattfinden und an diesen Erfolg möchte die Kreisverwaltung anknüpfen. Es gilt, mehrere zehntausend Wahlbriefe zu öffnen, die Wahlzettel auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und die Stimmen sorgsam auszuzählen. Schon vor fünf Jahren lag die Briefwahlquote bei rund 20 Prozent.

Bei der Landtagswahl sind rund 203.000 Frauen und Männer im Landkreis Harburg wahlberechtigt. Sie sind aufgerufen, ihre Erststimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten als Direktabgeordneten in Hannover und ihre Zweitstimme für eine Partei abzugeben. Dabei ist der Landkreis in die drei Wahlkreise 50 Winsen, 51 Seevetal und 52 Buchholz aufgeteilt und stellt entsprechend auch drei Abgeordnete, die während der kommenden fünf Jahre die Interessen des Landkreises in Hannover wahrnehmen. Vor fünf Jahren lag die Wahlbeteiligung in den drei Wahlkreisen Seevetal bei 65,1 Prozent, in Buchholz bei 67,4 Prozent und in 50 Winsen bei 66,1 Prozent (niedersachsenweit: 63,1 Prozent).

Gleichzeitig findet am 9. Oktober die Landratswahl statt. Die Stimmen für die Landratswahl – auch die Voten der Briefwählerinnen und Briefwähler – werden in den 12 kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden ausgezählt. Dort werden dafür eigene Wahlvorstände gebildet.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um bei der Briefwahl zu unterstützen?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede und jeder werden, der selbst wahlberechtigt zum Niedersächsischen Landtag, aber nicht als Kandidat oder Kandidatin aufgestellt ist. Voraussetzungen sind also die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Höchstalter gibt es nicht. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen aber seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnen. Vorkenntnisse sind ebenso wenig erforderlich wie eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung.

Habe ich besondere Pflichten?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nehmen das Ehrenamt unparteiisch und neutral wahr. Eine besondere Verpflichtung ist die Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?
Nach der Berufung erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Informationsmaterial über alles, was für den Wahltag wichtig ist. Außerdem werden für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretungen rechtzeitig vor der Wahl Schulungen angeboten.

Erhalte ich eine Vergütung?
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Das ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro, die überwiesen wird. Aufgrund der besonderen Verantwortung und Mehrarbeit erhalten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen Stellvertreter 70 Euro. Für Verpflegung ist am Wahltag ebenfalls gesorgt.

Insgesamt werden im Landkreis Harburg bei der Landtagswahl für die Auszählung der Briefwahlstimmen etwa 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie können sich ab sofort ganz einfach und unkompliziert über die Seite www.landkreis-harburg.de/ichzaehle anmelden oder sich an das Landkreis-Team für die Briefwahlorganisation unter Telefon 04171 – 693 4940 bzw. per E-Mail an ichzaehle@lkharburg.de wenden. Auf www.landkreis-harburg.de/ichzaehle finden sich neben dem Anmeldeformular auch Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl und den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

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