Für die Kriegsflüchtlinge und deren Helfer, ergeben sich viele Fragen. Hier finden Sie Antworten.

Es ist die am schnellsten wachsende Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg: Mehr als zwei Millionen Menschen sind seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks auf der Flucht. Wieviel Menschen genau Deutschland erreicht haben, lässt sich derzeit aber nicht beziffern: Ukrainische Staatsbürger können ohne Visum in die Europäische Union einreisen und sich in den Staaten des Schengen-Raumes frei bewegen. Der Landkreis Harburg bereitet sich aber auf eine wachsende Zahl von Kriegsflüchtlingen vor und weist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Ansprechpartner für die Organisation der Ukrainehilfe hin.

„Es sind dramatische Bilder, die uns aus der Ukraine erreichen“, sagt Landrat Rainer Rempe. „Die Menschen fürchten um ihr Leben und sind auf der Flucht. Angesichts der vielen Kriegsflüchtlinge, die mit Zügen in Berlin ankommen, rechnen auch wir mit der Aufnahme von Hilfesuchenden. Als Landkreis bereiten wir uns gemeinsam mit den Kommunen, den Johannitern und dem DRK intensiv darauf vor. Gleichzeitig ist es überwältigend, wie viele Unterstützungsangebote uns und besonders die Hilfsorganisationen von Menschen erreichen, die helfen wollen.“

Die ersten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind bereits im Landkreis Harburg angekommen. Sie sind im privaten Umfeld untergekommen und werden von Privatpersonen versorgt. Dabei gibt es aber viele Fragen:

Wie ist die rechtliche Lage für Menschen aus der Ukraine?

Ukrainische Kriegsflüchtlinge können ohne Visum in die Europäische Union und damit nach Deutschland einreisen.

Wie lange dürfen die ukrainischen Flüchtlinge bleiben?

Menschen aus der Ukraine dürfen sich 90 Tage ohne Visum im Schengenraum aufhalten, sofern sie einen biometrischen Pass haben. Nach Ablauf dieser Zeit können sie bei der Abteilung Migration des Landkreises eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage beantragen.

Alternativ dazu hat die EU die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Danach bekommen die Kriegsflüchtlinge automatisch einen Aufenthaltsstatus. Dieser sogenannte vorübergehende Schutz gilt zunächst sechs Monate und wird später auf ein Jahr verlängert. Die EU kann diesen Aufenthaltsstatus aber später weiter, auf maximal drei Jahre, verlängern.

Was müssen die ukrainischen Flüchtlinge machen, um den Aufenthaltsstatus zu erhalten?

Sie müssen sich persönlich bei der Abteilung Migration der Kreisverwaltung registrieren. Das erfolgt nach Terminvereinbarung. Termine ab 14. März können ab sofort ganz bequem über das Online-Tool www.termin.landkreis-harburg.de gebucht werden können. Dafür wurde eine gesonderte Dienstleistung mit besonderen Öffnungszeiten für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge eingerichtet. Bei der Abteilung Migration erhalten die Kriegsflüchtlinge dann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten und einer Wohnsitzauflage für den Landkreis Harburg.

Was ist für diesen Termin nötig?

Bei dem Termin werden die Pässe und, wenn möglich, die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden benötigt.

Welche Rechte beinhaltet die Fiktionsbescheinigung zusätzlich zum Aufenthaltsrecht?

Die Kriegsflüchtlinge sind zum Bezug von Asylbewerberleistungen berechtigt. Außerdem haben sie uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Was passiert, wenn Kriegsflüchtlinge minderjährig sind und ohne ihre Eltern nach Deutschland gekommen sind bzw. ich minderjährige alleinreisende Flüchtlinge aufgenommen habe?

Ansprechpartner ist das Jugendamt der Kreisverwaltung, Telefon 04171 – 693 480.

Ich möchte Wohnraum für Ukrainer zur Verfügung stellen, wohin kann ich mich wenden?

Für alle, die den Kriegsflüchtlingen Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, hat das DRK die zentrale Telefonnummer 04171 – 769 4444 eingerichtet. Dort werden Wohnraumangebote gesammelt und vermittelt.

Wer ist Ansprechpartner für ukrainische Kriegsflüchtlinge, die Unterbringung benötigen?

Das DRK vermittelt Wohnraum unter der zentralen Telefonnummer 04171 – 7694444. Um eine Unterbringung auch einer größeren Anzahl von Menschen sicherzustellen, laufen gemeinsam mit den Hilfsorganisationen DRK und Johanniter außerdem die Vorbereitungen, im Notfall schnell zentrale Unterbringungsmöglichkeiten in Betrieb nehmen und die Menschen dort auch versorgen zu können.

Können die Kriegsflüchtlinge eine Corona-Impfung erhalten?

Selbstverständlich. Der Landkreis Harburg bietet allen Herkommenden an, vom hiesigen Impfangebot Gebrauch zu machen. Alle Termine finden sich unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren . Dort ist auch eine Anmeldung zur Impfung möglich.

Was machen ukrainische Flüchtlinge, die dringende medizinische Versorgung benötigen?

Über das E-Mail-Postfach asylblg@lkharburg.de können Leistungsanträge gestellt werden. Wenn noch keine Registrierung beim Landkreis erfolgt ist, müssen Fotokopien der Ausweisdokumente und, wenn möglich, Geburts- und Heiratsurkunden beigefügt werden. In besonderen Notfallsituationen kann ein Leistungsantrag direkt bei der Abteilung Migration (asylblg@lkharburg.de) erfolgen.

Was mache ich, wenn ich spenden oder mich ehrenamtlich engagieren möchte?

Die Johanniter haben eine Hotline zur Koordinierung von Unterstützungsangeboten durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingerichtet: 04172 – 966113. Sie ist von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, besetzt. Weitere Informationen finden sich auch unter: www.johanniter.de/harburg-ukraine.

Wo finde ich weitergehende Informationen?

Weitere Fragen beantworten unter anderem das Land Niedersachsen unter  https://www.niedersachsen.de/startseite/themen/krieg-in-der-ukraine-fragen-und-antworten-209095.html , sowie der Landkreis unter www.landkreis-harburg.de/ukraine .

Wohin kann ich mich für weitere Fragen wenden?

Ansprechpartner sind zunächst die Kommunen, die die Fragen bei Bedarf weitergeben. Fragen können auch an die Kreisverwaltung unter ukraine-hilfe@lkharburg.de geschickt werden. Der Landkreis bittet, nicht ohne Abstimmung mit der Kommune oder dem Landkreis Kriegsflüchtlinge direkt von der Grenze abzuholen.

Ukraine Flagge
Als Zeichen der Solidarität weht die ukrainische Flagge an der Kreisverwaltung