1919 konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen.
Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 82 Prozent.
37 Frauen wurden bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in den Reichstag gewählt - davon 22 Frauen aus SPD und USPD.


Landkreis Harburg, 09.11.2023

Finnland ist nicht nur das Land der Seen, der Wälder und der Polarnächte - es war schon vor mehr als 115 Jahren auch europäischer Vorreiter in Sachen Frauenrechte. In dem skandinavischen Land dürfen Frauen bereits seit 1906 wählen und gewählt werden. In den anderen Ländern war es bis zum Wahlrecht für Frauen dann noch ein langer, steiniger Weg. Was heute selbstverständlich erscheint, musste erst gegen viele Vorurteile durchgesetzt und erkämpft werden. Denn lange war Politik reine Männersache.

In Deutschland war es erst mit dem Ende der Monarchie soweit: Der 12. November 1918 gilt heute als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts. Daran erinnert Andrea Schrag, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harburg, und betont: "Wir Frauen haben zwar einiges erreicht, aber in Sachen Gleichberechtigung bleibt viel zu tun." Denn der Grundsatz der Gleichberechtigung ist zwar im Grundgesetz festgeschrieben, "aber leider beschäftigen wir uns immer noch mit denselben Themen wie vor über 100 Jahren", stellt Andrea Schrag fest. Das habe viel mit den Erwartungen, aber auch den Rollenbildern in der Gesellschaft zu tun. Noch immer gebe es viele "Baustellen": So gelten Kindererziehung und Pflegearbeit noch immer in erster Linie als Frauensache. Frauen verdienen im Durchschnitt gut 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen und von Altersarmut ist hauptsächlich das weibliche Geschlecht betroffen. Auch in Führungspositionen sind Frauen in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. "Frauen sind es, die durch die Care-Arbeit oft in Teilzeit arbeiten." Umso wichtiger sei es, nicht nur Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege zu schaffen, sondern die Aufgaben und die Zeit fair und gleichermaßen zwischen Männern und Frauen zu verteilen. "Das ist Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen bei Erwerbstätigkeit und Karriere", betonte Andrea Schrag.

Auch in der Politik gebe es einiges zu tun, denn trotz Wahlrecht sind weit mehr Männer als Frauen engagiert. Als Frauen im Januar 1919 erstmalig die deutsche Nationalversammlung wählen und sich selbst als Abgeordnete wählen lassen konnten, machten sie von ihrem Recht regen Gebrauch: Ihre Wahlbeteiligung lag bei 82 Prozent. Marie Juchacz hielt als erste Frau eine Rede im Reichstag. Allerdings: Es wurden nur 37 Frauen in die Nationalversammlung gewählt, ein Anteil von gerade einmal 8,7 Prozent. Dabei blieb es über Jahrzehnte. Bis 1983 lag der Frauenanteil im Parlament bei unter 10 Prozent. Im aktuellen Bundestag und im Landtag beträgt er gerade einmal 35 Prozent, im Kreistag sind es 33 Prozent. "Da ist noch viel Luft nach oben", sagt Andrea Schrag und betont: "Das Wahlrecht war bedeutend für die Gleichberechtigung. Was vor über 100 Jahren von den Suffragetten für uns erkämpft wurde - die politische Stimme - gilt es, heute zu bewahren, wertzuschätzen und fortzuführen. Wir haben zwar einiges erreicht, aber vor uns liegt noch ein weiter Weg. Dazu benötigen wir Frauen, die sich engagieren, die wählen gehen, aber auch sich zur Wahl stellen." Um Frauen für ein politisches Engagement zu begeistern, gab es bereits vor der letzten Kommunalwahl ein Mentoringprogramm. Andrea Schrag plant bereits jetzt, auch für die Wahl 2026 ein solches Projekt zu initiieren.

Andrea Schrag mit ihren "Vorgängerinnen"

Schon 1896 kämpfte der Verein für Frauenstimmrecht für Gleichberechtigung - sowie Gleichstellungsbeauftragte Andrea Schrag heute.

Die Collage zeigt Andrea Schrag (Mitte) mit ihren "Vorgängerinnen" (von links) ⬇️​

Anita Augspurg

Marie Stritt

Lily von Gizycki

Minna Cauer

Sophia Goudstikker