Es ist Wahl – und ich bin nicht da!
Briefwahl heißt des Rätsels Lösung.
Und es geht ganz einfach: Die Briefwahl (und der Wahlschein) kann mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Wahlbehörde, das ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, beantragt werden. Einfach mit der Wahlbenachrichtigung hingehen, die bis zum 5. September verteilt sein muss, oder per Brief beantragen. Neu ist, dass man keine Begründung mehr angeben muss, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Und nicht vergessen: der Brief muss rechtzeitig abgeschickt oder abgegeben werden! Entweder während der Öffnungszeiten der Verwaltung gleich ausfüllen und dort abgeben oder bis spätestens 27. September 12.00 Uhr beim heimischen Rathaus abgeben bzw. in den Kasten stecken. Bitte auch die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Möglichkeit der Briefwahl informieren!
Mehr Infos im Internet: www.briefwahlinfo.de